Widerrufsrecht
HINWEIS ZUM WIDERRUFSRECHT
Gemäß § 18 Abs. 1 Z 11 FAGG (Fernabsatz- und Auswärtige-Geschäfte-Gesetz) erlischt das Widerrufsrecht bei Dienstleistungsverträgen, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und mit der Ausführung erst begonnen wurde, nachdem du als Verbraucherin deine ausdrückliche Zustimmung gegeben hast und gleichzeitig zur Kenntnis genommen hast, dass du dein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung verlierst.
Das bedeutet für dich konkret:
Wenn du eine Session, ein Coaching-Paket oder eine Breathwork-Begleitung bei Eva Oberbauer buchst und die Leistung innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist beginnt oder vollständig erbracht wird – und du dem ausdrücklich zugestimmt hast – erlischt dein Widerrufsrecht mit Beginn bzw. vollständiger Erbringung der Leistung.